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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.06.2004 |
| Aktenzeichen: | X R 22/00 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.09.1998 |
| Aktenzeichen: | 11 K 5000/94 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Finanzierung, Finanzierungskosten, Vergebliche Aufwendungen, Vorkosten, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer, Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war.

