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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.07.2004
Aktenzeichen: IV R 23/02

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2002
Aktenzeichen: 1 K 4521/98

Schlagzeile:

Schlagworte:

Buy-Out-Vergütung, Drehbuch, Einmalbetrag, Entschädigung, Steuersatz, Tarifbegünstigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Wird der Vertrag eines Drehbuchautors mit einer Produktionsgesellschaft dahin gehend geändert, dass die Vergütung für die Ausarbeitung von Drehbüchern einer Fernsehserie, die bislang von der Zahl der ausgestrahlten Sendungen abhing, nur noch einmal für jedes gelieferte Drehbuch gezahlt wird (sog. "Buy-Out"-Vergütung), so unterliegt die Vergütung nicht dem ermäßigten Steuersatz.


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