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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 17.11.2003 |
| Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2285 - 54/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Angehörige, Ausland, Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag, Ländergruppeneinteilung, Unterhalt
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Der Kinderfreibetrag, der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes, der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen und der Hüchstbetrag für Kinderbetreuungskosten werden gekürzt, wenn das Kind bzw. die unterhaltsberechtigte Person im Ausland lebt. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt vom Wohnsitzstaat ab. In dem BMF-Schreiben wird die neue Ländergruppeneinteilung ab 2004 bekannt gegeben.

