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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.07.2003
Aktenzeichen: II 90/02

Schlagzeile:

Schlagworte:

Arbeitslohn, Barlohnzahlung, Freigrenze, Mitgliedsbeitrag, Sachbezug, Sportverein

Wichtig f�r:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Hinweis: Unstreitig ist, dass es sich um einen steuerfreien Sachbezug handelt, wenn der Arbeitgeber direkt mit dem Sportverein oder einem Fitnessstudio abrechnet.


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