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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.04.2003
Aktenzeichen: I R 19/02

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2002
Aktenzeichen: 15 K 3802/99 G

Schlagzeile:

Keine Hinzurechnung aktivierter Bauzeitzinsen als Dauerschuldentgelte bei der Gewerbesteuer

Schlagworte:

Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, Aktivierung, Anlagevermögen, Bauzeitzinsen, Dauerschulden, Dauerschuldzinsen, Gewerbesteuer, Herstellungskosten

Wichtig f�r:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:



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