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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 16.07.2003 |
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2341 - 7/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausland, Kaufkraftzuschlag, Steuerbefreiung, Steuerfreie Zuschläge
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Beamte
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Kurzkommentar2: |
Öffentlich Bedienstete und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft, die vorübergehend ins Ausland versetzt werden, profitieren von der Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs. Für einige Dienstorte hat das Auswärtige Amt die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.

