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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.05.2003
Aktenzeichen: IV 422/2001

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abfindungszahlung, Ehegatten, Ehevertrag, Freigebige Zuwendung, nachehelicher Unterhalt, Schenkungsteuer

Wichtig für:

Ehepaare

Kurzkommentar2:



Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen II R 53/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits ehevertraglich vereinbarte und fällige Abfindungszahlungen für einen teilweisen Verzicht auf künftigen nachehelichen Unterhalt nach einer Ehescheidung als Schenkung im Sinne von § 7 ErbStG zu beurteilen.
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; BGB § 1569; BGB § 1585c


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