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Quelle: |
Finanzgericht Bremen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.02.2003 |
| Aktenzeichen: | 4 K 132/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausland, Kind, Kindergeld, Minderjährig
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Ein minderjähriges Kind, das zwei bis drei Jahre im Ausland lebt und dort die Schule besucht, kann dennoch seinen Wohnsitz im Sinne von § 8 der Abgabenordnung in Deutschland behalten, so dass die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

