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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 25.03.2003
Aktenzeichen: IX B 2/03

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2002
Aktenzeichen: 14 K 2707/01 F

Schlagzeile:

Schlagworte:

Grundbesitz, Überschusserzielungsabsicht, Verpachtung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar2:

Die der Vorschrift des Paragraf 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz.


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