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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2003
Aktenzeichen: V R 92/01

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2001
Aktenzeichen: VII 44/99

Schlagzeile:

Abmahnvereine sind zum Vorsteuerabzug berechtigt

Schlagworte:

Abmahngebühren, Abmahnung, Abmahnverein, Steuerpflicht, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

Wichtig f�r:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:



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