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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2003
Aktenzeichen: V R 72/01

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2001
Aktenzeichen: 7 K 5008/99

Schlagzeile:

Umsatzsteuer bemisst sich nach der wirklich vereinnahmten Gegenleistung

Schlagworte:

Entgelt, Schadenersatz, Umsatzsteuer, Vorsteuerberichtigung

Wichtig f�r:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:



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