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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 10.01.2002 |
| Aktenzeichen: | VI R 95/99 |
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Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.05.1999 |
| Aktenzeichen: | III 1146/94 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitnehmer, Gesellschaftergeschäftsführer, Sozialversicherung, Versicherungspflicht, Zukunftsicherung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgeblich. Die Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer als nunmehr beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei geworden ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen.

