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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.03.2002 |
| Aktenzeichen: | XI R 9/01 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 18.10.2000 |
| Aktenzeichen: | VI 284/96 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Betriebsaufgabe, Betriebsvermögen, Forderung, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Wiedereinsetzung
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Werden Darlehensforderungen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens begründet und wertberichtigt wurden, später getilgt, so erhöht die Tilgung den laufenden Gewinn des Einzelunternehmens im Jahr der Tilgung. Das gilt auch, wenn sich der Einzelunternehmer vorübergehend atypisch still an dem Darlehensschuldner beteiligt und die Beteiligung ohne die Darlehensforderungen an einen Dritten veräußert hatte.

