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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 22.11.2001 |
| Aktenzeichen: | IV D 1 - S 7492 - 66/01 |
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Schlagzeile: |
Umsatzsteuerbefreiung nach dem Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut beim britischen Beschaffungsverfahren
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Schlagworte: |
Beschaffungsverfahren, NATO-Truppenstatut, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das BMF-Schreiben befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) bei dienstlichen Beschaffungen durch britische Truppen unter Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte (Britisches Beschaffungsverfahren).
Das BMF-Schreiben befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) bei dienstlichen Beschaffungen durch britische Truppen unter Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte (Britisches Beschaffungsverfahren).

