|
Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.10.2001 |
| Aktenzeichen: | 11 K 650/98 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Abfindung, Rückkehrprämie, Winterkündigung
|
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
|
Kurzkommentar2: |
Ist eine Leistung davon abhängig, dass der Arbeitnehmer ein Angebot auf Wiedereinstellung annimmt, zielt die Zahlung nicht darauf ab, Nachteile des Arbeitnehmers auszugleichen, die aus der Auflösung des Dienstverhältnisses entstehen. Die Rückkehrprämie bei sog. Winterkündigungen im Baugewerbe ist daher keine steuerfreie Abfindung.
Hintergrund: Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses sind nur dann nach § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, wenn die Abfindung gerade durch die Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst ist. Der einfache Kausalzusammenhang genügt nicht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

