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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 08.10.2001
Aktenzeichen: VI B 138/01

Schlagzeile:

Schlagworte:

Arbeitslosenhilfe, Kindergeld

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

Während des Bezugs von Arbeitslosenhilfe besteht kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit.


Hinweis: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.


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