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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 08.10.2001 |
| Aktenzeichen: | VI B 138/01 |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Während des Bezugs von Arbeitslosenhilfe besteht kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit.
Hinweis: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.

