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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.12.2001 |
| Aktenzeichen: | V R 81/99 |
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Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.09.1999 |
| Aktenzeichen: | IV 1629/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abwasser, Kläranlage, Umsatzsteuer, Zuschuss
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Wichtig für: |
Kommunen
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Kurzkommentar2: |
Ein Unternehmer, der die einer Gemeinde nach Landesrecht obliegende Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Errichtung der dafür benötigten Bauwerke übernimmt und dafür u.a. einen vertraglichen Anspruch auf die Förderungsmittel erlangt, die der Gemeinde zustehen, erbringt eine steuerbare Leistung an die Gemeinde.
Hinweis: Ein für Rechnung der Gemeinde vom Land an den Unternehmer gezahlter Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kläranlage ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs Entgelt und kein echter Zuschuss.

