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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 17.01.2002 |
| Aktenzeichen: | VI B 114/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Präklusionsvorschrift, Rechtliches Gehör, Verfahrensrecht
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Durch einen Antrag auf Aufhebung eines Bescheids, mit dem das Finanzamt die Änderung eines Steuerbescheids abgelehnt hat, wird der Gegenstand des Klagebegehrens hinreichend bezeichnet. Aus dem Antrag wird eindeutig erkennbar, dass der Kläger den Ablehnungsbescheid dem Grunde nach angreift.

