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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 17.01.2002 |
| Aktenzeichen: | 7 K 1790/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Kreditkarte
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Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Übernimmt der Arbeitgeber die Gebühren für eine Kreditkarte, die nicht privat, sondern zur Begleichung von beruflichen Reisekosten verwendet wird, handelt es sich beim Arbeitnehmer um einen steuerfreien Sachbezug.
Besitzt der Arbeitnehmer zusätzlich eine Kreditkarte für private Zwecke, ist nach Auffassung des Finanzgerichts eine konkrete Kontrolle anhand von Reisekostenabrechnungen entbehrlich. Der berufliche Anlass kann hinsichtlich der übernommenen Gebühren unterstellt werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

