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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.11.2001 |
| Aktenzeichen: | 4 K 2670/99 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Direktversicherung, Vorwegabzug
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Bei einer Direktversicherung, die eine GmbH für einen Gesellschafter-Geschäftsführer abschließt und die pauschal mit 20 Prozent Lohnsteuer versteuert wird, ist der Vorwegabzug nicht um 16 Prozent der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit zu kürzen. Dies gilt auch für den Fall, dass die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer die Beiträge erstattet.
Das Urteil ist rechtskräftig.

