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Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.11.2001 |
| Aktenzeichen: | I 76/2001 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abfindung, Betriebsaufgabe, Betriebsausgabe, Ehegatten-Arbeitsverhältnis
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Ehepaare
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Kurzkommentar2: |
Kündigt ein Arbeitgeber seiner angestellten Ehefrau wegen Betriebsaufgabe, ist eine Abfindung als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitsverhältnis bestand und die Abfindung eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt war.
Hinweis: Ein familienfremder Arbeitnehmer muss ebenfalls eine entsprechende Abfindung erhalten.
Hinweis: Ein familienfremder Arbeitnehmer muss ebenfalls eine entsprechende Abfindung erhalten.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

