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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.11.2001
Aktenzeichen: VII B 155/01

Schlagzeile:

Schlagworte:

Geschäftsführerhaftung, Haftung, Insolvenz

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

Die Geschäftsführerhaftung wird von der Sperrwirkung des § 93 der Insolvenzordnung (InsO) nicht erfasst und kann auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Finanzamt mit Haftungsbescheid geltend gemacht werden.


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