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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2001
Aktenzeichen: V R 48/00

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2000
Aktenzeichen: 3 K 1094/96

Schlagzeile:

Schlagworte:

Entgelt, Forderungsabtretung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Wird das Entgelt für eine Leistung des Unternehmers wegen des Konkurses des Leistungsempfängers uneinbringlich und zahlt eine Bank, die zu dem Leistungsempfänger Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, an den Unternehmer gegen Abtretung der Konkursforderung einen Betrag, der sich - unter Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen - an der Höhe des noch nicht bezahlten Entgelts orientiert, kann diese Zahlung Entgelt eines Dritten für die Leistung des Unternehmers sein.


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