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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 25.09.2001 |
| Aktenzeichen: | 15 K 636/99 KI |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Berufsausbildung, Kindergeld, Verzicht
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge ist für die Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes unbeachtlich, wenn er allein dazu bestimmt ist, den Kindergeldanspruch aufrecht zu erhalten und sonst ein vernünftiger Grund hierfür nicht ersichtlich ist.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

