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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.05.2001
Aktenzeichen: VI R 177/99

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.10.1999
Aktenzeichen: 12 K 229/99

Schlagzeile:

Massage am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil

Schlagworte:

Arbeitslohn, Bildschirmarbeitsplatz, Computer, Geldwerter Vorteil, Massagekosten

Wichtig f�r:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:



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