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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.05.2001 |
| Aktenzeichen: | 2 K 1565/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Bewerbung, Kindergeld, Lehrstelle, Stellensuche
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Position von Eltern gestärkt, deren Kinder keine Lehrstelle finden. Die Richter entschieden, dass die Familienkasse bereits gezahltes Kindergeld nicht mit dem Argument zurückfordern kann, Bewerbungsschreiben seien kein geeigneter Nachweis für Bemühungen um eine Lehrstelle.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

