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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 06.06.2001 |
| Aktenzeichen: | II R 47/98 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.07.1998 |
| Aktenzeichen: | IV 49/96 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Bekanntgabe, Bewertung, Einfamilienhaus, Festsetzungsfrist, Gemischtgenutztes Grundstück, Steuerbescheid, Zugang
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Der II. Senat legt dem Großen Senat die Frage vor, ob die Festsetzungsfrist auch dann gewahrt ist, wenn der Bescheid, der vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht, obwohl die Behörde nach Lage der Steuerakten alles getan hat, dass er hätte zugehen können, aber nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein inhaltsgleicher Bescheid ergeht, der dem Empfänger auch bekannt gegeben wird.

