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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.03.2001 |
| Aktenzeichen: | VI R 175/99 |
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Vorinstanz: |
FG Hessen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.10.1999 |
| Aktenzeichen: | 13 K 5106/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Berufliche Veranlassung, Ehegatten, Heirat, Umzugskosten, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Beträgt bei einem Umzug die arbeitstägliche Fahrzeitersparnis eines Arbeitnehmers mindestens eine Stunde, dann können in jedem Fall die Umzugskosten als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt sogar dann, wenn der Umzug im Zusammenhang mit einer heiratsbedingten Gründung eines gemeinsamen Haushalts steht.

