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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.06.2001 |
| Aktenzeichen: | 10 K 2455/96 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Asbest, Außergewöhnliche Belastung
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Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
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Kurzkommentar2: |
Die Kosten für einen Austausch von Elektrospeicher-Heizungen wirken sich nur dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd aus, wenn die Asbesthaltigkeit der ausgetauschten Geräte nachgewiesen ist. Dabei mindert ein bereits eingetretener wirtschaftlicher Verbrauch der ausgetauschten Geräte die abzugsfähigen Kosten.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

