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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 25.04.2001 |
| Aktenzeichen: | II R 72/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Grunderwerbsteuer, nichteheliche Lebensgemeinschaft
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Eine Grunderwerbsteuerbefreiung wird nur für Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts gewährt. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Nichtgewährung einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind - verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

