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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.12.2000 |
| Aktenzeichen: | III R 35/98 |
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Schlagzeile: |
Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung
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Schlagworte: |
Betriebsaufspaltung, Investitionszulage
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Wichtig für: |
Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Verpachtet eine unmittelbar an der Betriebs-Personengesellschaft beteiligte Besitz-Personengesellschaft dieser eine Hotelanlage, so ist ausschließlich die Betriebs-Personengesellschaft für die bei ihr als Sonderbetriebsvermögen I zu aktivierenden Wirtschaftsgüter nach dem Investitionszulagengesetz anspruchs- und antragsberechtigt. Das Sonderbetriebsvermögen I umfasst nicht nur die der Beteiligungsgesellschaft bereits tatsächlich zur Nutzung überlassenen, sondern auch die bereits zuvor angeschafften, aber für eine spätere Nutzungsüberlassung endgültig bestimmten Wirtschaftsgüter.

