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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
| Datum: | 28.12.2000 |
| Aktenzeichen: | 7 K 7481/99 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Dauernde Last, Fremdvergleich, Sonderausgabe, Vermögensübergabe, Versorgung, Vertrag
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Wird die vereinbarte automatische Wertsicherungsklausel im Falle der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nicht eingehalten, so führt dies nicht dazu, dass der Versorgungsvertrag in einen steuerlich unbeachtlichen Unterhaltsvertrag umschlägt. Die Leistungen sind vielmehr weiterhin als dauernde Lasten im Rahmen der Sonderausgaben steuermindernd abzugsfähig.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet X R 14/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Schlägt ein bisher anerkannter Versorgungsvertrag (dauernde Lasten) mangels tatsächlicher Durchführung in einen steuerlich unbeachtlichen Unterhaltsvertrag um, wenn die vereinbarte automatische Wertsicherungsklausel nicht eingehalten wird?

