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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 14.11.2000 |
| Aktenzeichen: | VII R 85/99 |
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Schlagzeile: |
Anrechnung von Gegenforderungen gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Gegenforderungen darf das Hauptzollamt jedenfalls dann nicht gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung aufrechnen, wenn diese konstitutiv durch Bescheid festgesetzt werden musste und die Vollziehung dieses Bescheides ausgesetzt worden ist.
Gegenforderungen darf das Hauptzollamt jedenfalls dann nicht gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung aufrechnen, wenn diese konstitutiv durch Bescheid festgesetzt werden musste und die Vollziehung dieses Bescheides ausgesetzt worden ist.

