|
Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.09.2000 |
| Aktenzeichen: | 12 K 4477/98 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Ein-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Privatnutzung
|
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
|
Kurzkommentar2: |
Um den Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung zu widerlegen, muss über ein bloße Nutzungsverbot hinaus durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt worden sein, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht für private Fahrten genutzt hat.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

