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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 15.12.2000 |
| Aktenzeichen: | IV D 2 -S 1551 -188/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abschreibung, Afa-Tabelle, Nutzungsdauer
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Mit dem BMF-Schreiben veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die sog. AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV"). Die Tabelle enthält die Nutzungsdauer für zahlreiche Wirtschaftsgüter, aus der die Abschreibungshöhe abgeleitet werden kann. Die neuen Sätze gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. Aktualisiert wurden auch die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen.

