| Quelle: | Bundesministerium der Finanzen | 
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben | 
| Datum: | 04.02.2000 | 
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2332 - 11/00 | 
| Schlagzeile: | 
Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlung
| Schlagworte: | 
Altersversorgung, Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Entgeltumwandlung
| Wichtig für: | 
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
| Kurzkommentar2: | 
Das Bundesfinanzministerium befaßt sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einer Entgeltsumwandlung erteilt werden (sog. arbeitnehmerfinanzierte 
betriebliche Altersversorgung).
Wichtiger Hinweis: Das BMF-Schreiben ist überholt. Mit BMF-Schreiben vom 17.11.2004 (Aktenzeichen IV C 4 – S 2222 – 177/04/IV C 5 – S 2333 – 269/04) regelt das Bundesfinanzministerium umfassend auf 77 Seiten die Anwendung der neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.

