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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.03.2000 |
| Aktenzeichen: | 1 K 1484/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Computer, Software, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Die Ausgaben für ein beruflich genutztes PC-Programm – zum Beispiel das Kalkulationsprogramm Excel - sind auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Computer selbst nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.
Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig.

