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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.09.1997 |
| Aktenzeichen: | VIII 619/92 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Internat, Legastenie
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

