|
Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.03.2000 |
| Aktenzeichen: | X R 56/97 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Miteigentum, Objektverbrauch, Wohneigentumsförderung
|
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
|
Kurzkommentar2: |
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil die Eigenheimförderung in Anspruch genommen hat.

