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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.09.1998 |
| Aktenzeichen: | XI R 18/98 |
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Schlagzeile: |
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs vereinbarte Spende ist nicht zu versteuern
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Schlagworte: |
Abfindung, Arbeitslohn, Spende, Zufluss, Zurechnung
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Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu einer Spendenzahlung, ohne dass der Arbeitnehmer auf die Person des Spendenempfängers Einfluss nehmen kann, so handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Abfindung.

