Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. Kirchenbeamte kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. Kirchenbeamte kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. Kirchenbeamte kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. Kirchenbeamte kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge