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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Fortbildung |
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Aktenzeichen 1 K 1313/05 | 23.09.2005 | FG Hessen | Fahrten zur Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte | Mehr Info |
Aktenzeichen 1 K 1313/05 | 23.09.2005 | FG Hessen | Fahrten zur Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte | Mehr Info |
Aktenzeichen 1 K 1313/05 | 23.09.2005 | FG Hessen | Fahrten zur Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte | Mehr Info |
Aktenzeichen 1 K 1313/05 | 23.09.2005 | FG Hessen | Fahrten zur Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte | Mehr Info |
Aktenzeichen VII 135/04 | 23.08.2005 | FG Hamburg | Kein Werbungskostenabzug für Fortbildungsveranstaltungen mit Wanderprogramm | Mehr Info |
Aktenzeichen VII 135/04 | 23.08.2005 | FG Hamburg | Kein Werbungskostenabzug für Fortbildungsveranstaltungen mit Wanderprogramm | Mehr Info |
Aktenzeichen VII 135/04 | 23.08.2005 | FG Hamburg | Kein Werbungskostenabzug für Fortbildungsveranstaltungen mit Wanderprogramm | Mehr Info |
Aktenzeichen VII 135/04 | 23.08.2005 | FG Hamburg | Kein Werbungskostenabzug für Fortbildungsveranstaltungen mit Wanderprogramm | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 32/03 | 18.08.2005 | Bundesfinanzhof | Kosten des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 32/03 | 18.08.2005 | Bundesfinanzhof | Kosten des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden | Mehr Info |
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