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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Ein-Prozent-Regelung |
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Aktenzeichen VI R 57/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 57/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 57/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 57/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 96/04 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 96/04 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 96/04 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 96/04 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 59/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 59/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
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