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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Dienstwagen |
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Aktenzeichen VI R 59/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 59/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 59/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 59/06 | 18.10.2007 | Bundesfinanzhof | Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen 11 K 1844/05 | 26.03.2007 | FG Hessen | Für die Besteuerung der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern auf die Möglichkeit an | Mehr Info |
Aktenzeichen 11 K 1844/05 | 26.03.2007 | FG Hessen | Für die Besteuerung der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern auf die Möglichkeit an | Mehr Info |
Aktenzeichen 11 K 1844/05 | 26.03.2007 | FG Hessen | Für die Besteuerung der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern auf die Möglichkeit an | Mehr Info |
Aktenzeichen 11 K 1844/05 | 26.03.2007 | FG Hessen | Für die Besteuerung der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern auf die Möglichkeit an | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 95/04 | 07.11.2006 | Bundesfinanzhof | Die Ein-Prozent-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden werden | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 95/04 | 07.11.2006 | Bundesfinanzhof | Die Ein-Prozent-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden werden | Mehr Info |
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