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Aktenzeichen VI R 68/05
04.04.2008 | Bundesfinanzhof
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens
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Aktenzeichen VI R 68/05
04.04.2008 | Bundesfinanzhof
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens
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Aktenzeichen VI R 57/06
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar
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Aktenzeichen VI R 57/06
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar
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Aktenzeichen VI R 57/06
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar
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Aktenzeichen VI R 57/06
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar
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Aktenzeichen VI R 96/04
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt
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Aktenzeichen VI R 96/04
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt
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Aktenzeichen VI R 96/04
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt
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Aktenzeichen VI R 96/04
18.10.2007 | Bundesfinanzhof
Bei der pauschalierten Besteuerung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils bleiben vom Arbeitnehmer getragene Treibstoffkosten unberücksichtigt
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